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Stephan Dittl
sdittl.bsky.social
did:plc:oorajv6wmwck3keosjj4zcax
Einspruch nach der Verhandlung wäre verspätet - darüber würde ich mit keine Gedanken machen.
Worst case: Einspruch nach 128a kurz vorm Termin - um das zu vermeiden, empfiehlt es sich vermutlich, 128a nicht anzuordnen, sondern das mit den Anwälten zu besprechen. Betrifft ja wohl nur eV-Verfahren.
2025-09-05T20:07:44.707Z